Erklärung zur Barrierefreiheit

Die bioberacert ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Alternative Texte: Einige Bilder und Grafiken verfügen möglicherweise noch nicht über vollständige alternative Textbeschreibungen.

  • Dokumente: Einige zum Download bereitgestellte PDF-Dokumente sind noch nicht vollständig barrierefrei strukturiert.

Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Zugänglichkeit und bemühen uns, diese Mängel zeitnah zu beheben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung wurde am 21. August 2026 erstellt. Die Bewertung basiert auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten? Dann können Sie sich jederzeit an uns wenden:

bioberacert Siegburger Straße 517 51105 Köln E-Mail: info@bioberacert.de

Durchsetzungsverfahren Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt zu sein, und nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden: Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Kurze Erklärung zur Umsetzung: Der Text deckt die gesetzlichen Standardanforderungen ab. Er schützt dich, indem er offen kommuniziert, dass die Seite (wie die meisten Webseiten ohne teures Audit) aktuell "teilweise vereinbar" ist und nennt typische Hürden wie PDF-Dateien oder fehlende Bildbeschreibungen.