AGB
1. Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Wissensvermittlung und fachliche Beratung in den Bereichen Hygiene, Umwelt, Schädlingsbekämpfung, Lebensmittel, Gesundheit und Vorratsschutz, die über die Domain www.bioberacert.de mit der BioBeraCert GmbH (nachfolgend „Veranstalter“) geschlossen werden.
1.2 Vornehmlicher Personenkreis sind Unternehmer (nachfolgend „Kunden“), die ihre Mitarbeitenden (nachfolgend „Teilnehmer“) zu den Schulungen anmelden. Sofern für Verbraucher gesonderte Regelungen bestehen, ist darauf in diesen Vertragsbedingungen ausdrücklich hingewiesen.
1.3 Diese Bedingungen finden Anwendung auf sämtliche vom Veranstalter angebotenen Schulungen, unabhängig von der Durchführungsform. Sie gelten sowohl für Präsenzveranstaltungen als auch für Schulungen mittels Live‑Übertragung, bei denen den Teilnehmern die Möglichkeit eröffnet ist, durch Wortmeldungen oder Fragestellungen in Echtzeit mit dem Lehrenden in Kontakt zu treten.
Informationen zur Identität des Veranstalters:
BioBeraCert GmbH
Siegburger Straße 517, 51105 Köln
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 111395
Umsatzsteuer-ID: DE458001441
Telefonnummer: +49221-89488111
E-Mail: info@bioberacert.de
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Gegenstand des durch die Buchung entstehenden Vertrages ist die Durchführung von Schulungen in unter § 1 genannten Bereichsfeldern.
2.2 Der konkrete Inhalt und Umfang der jeweiligen Schulung, die Dauer, der Teilnehmerkreis und der Ort der Schulung ergeben sich aus dem auf der Anmeldeplattform ersichtlichen Programm in Verbindung mit der nach Anmeldung zugesandten Buchungsbestätigung.
2.3 Die Schulungen dienen der Vermittlung von fachlichen und rechtlichen Grundlagen zur Erlangung der Sachkunde in Bezug auf ordnungsgemäße Schutz- und Präventionsmaßnahmen, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Hygiene, Umwelt und Vorratsschutz. Bei diesen Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB. Ein Schulungserfolg ist nicht geschuldet.
2.4 Weiterer Vertragsgegenstand ist das Abhalten von internen Prüfungen. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Teilnehmer ein Schulungszertifikat. Dieses Zertifikat dient ausschließlich zur Vorlage bei den zuständigen staatlichen Behörden, um dort den amtlichen Sachkundenachweis (z. B. gem. § 4 TierSchG) beantragen zu können. Die endgültige Prüfung und Erteilung des amtlichen Sachkundenachweises obliegt als hoheitlicher Akt allein der zuständigen Behörde; der Veranstalter übernimmt ausdrücklich keine Gewähr für die behördliche Anerkennung des Zertifikats.
3. Vertragsabschluss
3.1 Die Anmeldung zu der jeweiligen Schulung erfolgt über die Anmeldeplattform auf der Website des Veranstalters. Hier kann der Kunde, nachdem er sich registriert hat, Schulungen und andere Dienstleistungen für sich respektive für andere Teilnehmer (insbesondere Angestellte) auswählen und über den Button „In den Buchungskorb“ in einem sogenannten Buchungskorb sammeln.
3.2 Durch Klicken auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Durchführung der gewählten Dienstleistung(en) in dem im Buchungskorb ausgewählten Umfang ab.
3.3 Vor Abgabe des Angebots kann der Kunde den Buchungskorb jederzeit einsehen und ändern.
3.4 Der Veranstalter sendet dem Kunden nach Eingang des Angebots per E-Mail eine automatisierte Eingangsbestätigung über den Erhalt des Angebots zu. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern dokumentiert lediglich, dass die Bestellung beim Veranstalter eingegangen ist.
3.5 Der Vertrag kommt erst durch Übermittlung einer per E-Mail verschickten Buchungsbestätigung des Veranstalters an den Kunden zustande, in welcher sich die Rechnung über die Zahlung des Honorars, diese AGB und eine etwaige Widerrufsbelehrung befinden.
3.6 Der Vertrag betrifft die Teilnahme an der von dem Kunden gewählten Schulung zum angegebenen Termin und endet mit Abschluss der Schulung. Eine darüber hinausgehende Mindestvertragslaufzeit besteht nicht.
4. Durchführung der Schulung
4.1 Der Veranstalter ist während der Durchführung der Schulung gegenüber den Teilnehmern berechtigt, Störungen des Seminarablaufes abhelfende ordnungsrechtliche bzw. disziplinarische Maßnahmen vorzunehmen. Im Zuge dessen ist der Veranstalter berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Teilnahme an der Schulung auszuschließen, wenn für den Veranstalter die weitere Teilnahme des Teilnehmers nicht zumutbar ist, insbesondere wenn der Teilnehmer trotz Ermahnung den Schulungsablauf erheblich stört oder wenn er schuldhaft Einrichtungen für die Durchführung der Schulung beschädigt. Bei einer geförderten Teilnahme eines Verbrauchers mittels Bildungsgutschein erfolgt dies erst nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber (Bundesagentur für Arbeit). Ein bereits geleistetes Honorar wird bei einem Ausschluss anteilig erstattet.
4.2 Im Falle der Teilnahme an der Schulung als Webinar obliegt es dem Kunden sicherzustellen, dass dem jeweiligen Teilnehmer ein geeignetes internetfähiges Endgerät zur Verfügung steht und die technischen Voraussetzungen (wie etwa eine stabile Internetverbindung, ein aktueller Browser sowie die Installation etwaiger Webinar-Software) für den Zugang zu den Webinaren erfüllt sind.
4.3 Der Veranstalter kann seine Leistungen auch durch Unterauftragnehmer erbringen. Der Veranstalter wird die Vereinbarungen mit seinen Unterauftragnehmern so ausgestalten, dass sie in Übereinstimmung mit den Regelungen dieses Vertrags stehen.
4.4 Eventuelle Reise-, Verpflegungs- und Hotelkosten, die entstehen, um an der Schulung teilnehmen zu können, sind nicht von dem Veranstalter zu tragen.
5. Leistungsänderung
5.1 Der Veranstalter behält sich vor, Schulungsinhalte und -unterlagen inhaltlich zu aktualisieren und zu modifizieren, soweit sich die Anforderungen des Gesetzgebers, Art und Umfang der Schulungen oder der Prüfungen ändern.
5.2 Werden nach Vertragsabschluss Änderungen der Organisation einer Schulung notwendig, so behält sich der Veranstalter die Umsetzung derartiger Abweichungen vor, soweit hierdurch der inhaltliche Gesamtzuschnitt und das Ziel des jeweiligen Seminars nicht beeinträchtigt werden und berechtigte Interessen des Kunden nicht entgegenstehen. Insbesondere kann der in der Leistungsbeschreibung angegebene Referent bei einer nicht vorhersehbaren Verhinderung (z.B. Krankheit/Unfall) ohne Vorankündigung durch einen anderen mit gleicher Qualifikation ersetzt werden.
5.3 Zudem ist der Veranstalter bis zum Schulungsbeginn berechtigt, die Unterrichtszeiten oder den Unterrichtsort aus wichtigem Grund zu verschieben, wenn das Festhalten an den bisherigen Konditionen für ihn unzumutbar ist. Dies ist insbesondere anzunehmen bei Krankheit oder Unfall des Referenten, wenn die auf der Anmeldeplattform angegebene, erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, der geplante Veranstaltungsort aus Gründen, die nicht von dem Veranstalter zu vertreten sind nicht zur Verfügung steht oder sonstige, nicht von dem Veranstalter zu vertretende Gründe (höhere Gewalt) vorliegen.
5.4 Sofern die Schulung zu den geänderten Bedingungen inhaltlich im gleichen Maße durchgeführt werden kann, berechtigen die Änderungen den Kunden nicht, das vereinbarte Honorar zu mindern. Gesetzliche Rechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Wenn sich der Kunde nicht mit einer Teilnahme zu den geänderten Unterrichtszeiten oder dem neuen Unterrichtsort einverstanden erklärt, wird ein bereits geleistetes Honorar zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz wegen vergeblicher Aufwendungen, bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, besteht der Schadensersatzanspruch auch bei leichter Fahrlässigkeit.
§ 6. Honorar und Zahlungsbedingungen
6.1 Für das Honorar der jeweiligen Schulungen gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preise, die im Rahmen des jeweiligen Buchungsvorgangs auf der Website des Veranstalters angezeigt werden. Die jeweiligen Preise werden in Bruttoangaben unter Ausweisung der Umsatzsteuer vorgegeben. Die die Rechnung enthaltende Buchungsbestätigung stellt das Honorar nach Ablauf einer zweiwöchigen Frist zur Zahlung fällig, beginnend ab dem Zugangsdatum der Rechnung.
6.2 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer und kommt dieser mit der Zahlung in Verzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten; insbesondere kann der Veranstalter eine pauschale Verzugsschadensersatzforderung nach § 288 Abs. 5 BGB sowie weitergehende Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften und unter Berücksichtigung von § 343 HGB geltend machen.
6.3 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher und kommt dieser mit der Zahlung in Verzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt vorbehalten.
6.4 Zahlungen sind ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Bankkonto zu überweisen. Alternativ kann die Zahlung des geschuldeten Honorars auch mittels SEPA-Lastschrift erfolgen. Der Kunde erteilt dem Veranstalter zu diesem Zweck ein SEPA‑Lastschriftmandat. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs die erforderliche Deckung aufweist. Im Falle einer Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat (insbesondere aufgrund unzureichender Deckung oder unrichtiger Kontodaten), ist der Veranstalter berechtigt, die ihm hierdurch tatsächlich entstandenen Bankgebühren sowie eine angemessene Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen, soweit der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Die Zahlung des Honorars kann ausschließlich über diese beiden Zahlungsmethoden erfolgen.
6.5 Bei nicht fristgemäßer Zahlung des Honorars kann der Teilnehmer von der Teilnahme der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine nur zeitweise Teilnahme an der Schulung, die nicht von dem Veranstalter zu vertreten ist, berechtigt nicht zur Minderung des Honorars.
7. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung des geschuldeten Honorars erhält der Auftraggeber an den Schulungsunterlagen ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Schulungsunterlagen für eigene interne Zwecke zu nutzen.
8. Stornierung, Ersatzteilnehmer, Umbuchungen, Kündigung
8.1 Der Kunde kann nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vor Beginn der Schulung stornieren, sofern die Stornierung dem Veranstalter in Textform zugeht. Erfolgt die Stornierung bis zu 14 Kalendertagen vor dem geplanten Schulungstermin, entstehen keine Stornierungsgebühren. Bis sieben Kalendertage vor Schulungsbeginn behält sich der Veranstalter vor, 1/3 des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen. Alternativ ist der Kunde in diesem Zeitraum berechtigt, einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen, ohne dass ein weiteres Schulungshonorar berechnet wird. Ab dem sechsten Kalendertag vor Schulungsbeginn betragen die Stornierungsgebühren 2/3 des vereinbarten Honorars. Alternativ ist der Kunde auch in diesem Zeitraum berechtigt, einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen, ohne dass ein weiteres Schulungshonorar berechnet wird. Dem Kunden bleibt in allen Fällen der Stornierung der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass dem Veranstalter durch die Stornierung kein Schaden entstanden ist oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die jeweils geforderte Stornierungsgebühr. Etwaige Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unangetastet.
8.2 Bucht ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB die Schulung im Rahmen eines Fernabsatzvertrages, steht ihm ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Das Recht erlischt vorzeitig, wenn das Seminar innerhalb der 14 Tage stattfindet und der Verbraucher der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat.
8.3 Das Umbuchen eines Teilnehmers auf einen anderen Zeitraum ist – soweit Kapazitäten vorhanden sind – möglich; ein hierdurch entstandener Mehraufwand kann dem Kunden berechnet werden.
8.4 Die Schulungen haben feste Laufzeiten, innerhalb derer eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus sonstigem wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder wenn im Rahmen einer geförderten Teilnahme eines Verbrauchers mittels Bildungsgutschein die bewilligten Förderungen nicht zur Auszahlung kommen oder wenn mehrere Teilnehmer desselben Kunden aufgrund erheblicher Störungen des Schulungsablaufs von einer laufenden Schulung ausgeschlossen werden mussten.
8.5 Kündigt der Veranstalter den Schulungsvertrag aus wichtigem Grund, bleibt der Anspruch des Veranstalters auf das vereinbarte Honorar nur für die bis zur Kündigung bereits erbrachten Leistungen bestehen.
8.6 Für Absagen des Veranstalters vor Schulungsbeginn gelten im Übrigen die besonderen Regelungen in Ziffer 9; die dort vorgesehene Regelung zur Rückerstattung bereits geleisteter Vergütung bleibt unberührt.
8.7 Kündigt der Kunde aus wichtigem Grund, ist dieser nur zur Vergütung der bis zum Wirksamwerden der Kündigung ordnungsgemäß erbrachten Leistungen verpflichtet; etwaige weitergehende Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften, bleiben unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Kunde, der über einen Bildungsgutschein an der Schulung teilnimmt, ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufnimmt oder wenn die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit respektive des Jobcenters unverschuldet wegfallen.
8.8 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, kann er den Vertrag über den vom Veranstalter nach § 312k BGB vorgesehenen Online‑Kündigungsbutton kündigen. In diesem Fall genügt es, dass der Kunde seine Kündigung über die dort bereitgestellte Funktion erklärt; eine weitergehende Form ist nicht erforderlich. Ungeachtet dessen kann eine Kündigung des Vertrags auch in Textform erklärt werden. Eine Übermittlung der Kündigung per E‑Mail wahrt diese Textform. Entsprechendes gilt für den Widerruf durch einen Verbraucher.
8.9 Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden von den vorgenannten Regelungen unberührt.
9. Absage durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, Schulungen aus wichtigem Grund, insbesondere bei Krankheit oder Unfall des Referenten, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei höherer Gewalt, bis zum Schulungsbeginn abzusagen. In diesem Fall wird dem Kunden je nach Wahl des Kunden ein Ersatztermin angeboten oder das bereits geleistete Honorar zurückerstattet.
§ 10. Haftung des Veranstalters
10.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen, haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. In diesem Fall ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Eine Haftung für Schäden aus eigenverantwortlicher, unsachgemäßer Umsetzung der vermittelten Schulungsinhalte im Betrieb des Kunden besteht nur, soweit den Veranstalter ein eigenes Verschulden trifft.
10.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
§ 11. Urheberrechte
11.1 Alle vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Schulungsunterlagen, Präsentationen, Bilder und Konzepte sind urheberrechtlich geschützt. Scans oder Kopien der Unterlagen sind nur gestattet, wenn Urheberrechtszeichen, Warenzeichen oder Markenzeichen nicht entfernt werden.
11.2 Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters ist unzulässig. Dies gilt auch für bloße Auszüge aus dem Schulungsmaterial.
11.3 Wird dem Teilnehmer im Rahmen der Schulung Software zur Nutzung überlassen, so handelt es sich um die Einräumung eines sogenannten einfachen Rechts im Sinne des § 31 UrhG. Dieses Recht ist zeitlich auf die Dauer des Seminars beschränkt, nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar und darf ausschließlich für Seminarzwecke genutzt werden. Die gestattete Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen der installierten Software. Insbesondere ist der Zugangslink ausschließlich für den angemeldeten Kunden respektive den Teilnehmer bestimmt, darf nicht weitergegeben werden und berechtigt nur zum einmaligen Empfang der Übertragung durch den Kunden respektive den Teilnehmer allein. Auch eine Gestattung gegenüber Dritten, die die Schulung nicht ebenfalls gebucht und bezahlt haben, mit einem Teilnehmer zusammen an der Übertragung teilzunehmen, ist unzulässig.
11.4 Es dürfen keine technischen Aufzeichnungen oder Mitschnitte von Bild und Ton gefertigt, gespeichert oder verbreitet werden.
§ 12. Schulungszertifikat
12.1 Der Teilnehmer kann im Anschluss an die jeweilige Sachkundeschulung bei dem Veranstalter eine Prüfung ablegen.
12.2 Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Teilnehmer ein Schulungszertifikat. Dieses Zertifikat dokumentiert den Erwerb der geschäftsbereichspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der Schulung. Das Zertifikat selbst stellt keine behördliche Erlaubnis dar und befähigt nicht unmittelbar zur Ausübung der Tätigkeit, sondern dient beispielsweise zur Vorlage bei der zuständigen Veterinär- oder Ordnungsbehörde, um dort den amtlichen Sachkundenachweis gem. § 4 TierSchG beantragen zu können. Die formelle Anerkennung des Zertifikats und die Erteilung der tatsächlichen Sachkundebescheinigung obliegen als hoheitlicher Akt allein der zuständigen staatlichen Behörde.
12.3 Für Schulungen, die mit einer Prüfung abschließen, gelten die jeweils gültigen Prüfungsverordnungen. Diese können von jedem Teilnehmer unentgeltlich eingesehen bzw. angefordert werden. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer nicht zur Prüfung zuzulassen, wenn das in Rechnung gestellte Honorar nicht zuvor vollständig beglichen ist oder die in den Prüfungsordnungen genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
§ 13. Datenschutz
13.1 Als eigenständiger Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO verarbeitet der Veranstalter personenbezogene Daten der Teilnehmer und Kunden nur, soweit dies erforderlich ist.
13.2 Zweck der Datenverarbeitung ist die Erfüllung des Vertrages. Zur Verwirklichung dieses Zweckes ist es unerlässlich, die personenbezogenen Daten der Kunden und Teilnehmer zu verarbeiten. Sie dienen der Verwirklichung eines notwendigen Bestandteils der Vertragsleistung, namentlich der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Schulungsverträge; insbesondere Anmeldung, Organisation und Durchführung der Schulung, Kommunikation mit den Teilnehmern, Abrechnung sowie Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen oder Schulungszertifikaten. Zudem ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erforderlich zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO bezüglich der Vertragspartei selbst und im Übrigen lit. c DS‑GVO.
13.3 Soweit erforderlich, verarbeitet der Veranstalter personenbezogene Daten zudem auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DS‑GVO zur Wahrung berechtigter Interessen, insbesondere zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung eigener Rechtsansprüche (z.B. zur Durchsetzung von Honorarforderungen oder zur Verteidigung gegen Haftungsansprüche), zur Gewährleistung der IT‑Sicherheit und eines störungsfreien Betriebs der eingesetzten Systeme sowie zur internen Qualitätssicherung.
13.4 Im Übrigen gelten die Bestimmungen der gesonderten Datenschutzerklärung des Veranstalters, die unter [Link] einsehbar ist und dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
§ 14. Gerichtsstand und Rechtswahl
14.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Schulungsvertrag ist Hamburg. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
14.2 Handelt es sich bei dem Kunden um eine natürliche Person, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
§ 15. Schlussbestimmungen
15.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden unterliegt deutschem Recht.
15.2 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser AGB nicht berührt.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
BioBeraCert GmbH E‑Mail: info@bioberacert.de
Siegburger Straße 517, 51105 Köln Telefon: +49221-89488111
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E‑Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster‑Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter (Website der BioBeraCert) ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie bereits Leistungen vor dem Widerruf ganz oder teilweise in Anspruch genommen (zum Beispiel durch Erhalt von Schulungsunterlagen), können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Leistungen wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Schulungsunterlagen zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Schulungsunterlagen unverzüglich und in jeden Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an BioBeraCert GmbH, Siegburger Straße 517, 51105 Köln zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Schulungsunterlagen. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Schulungsunterlagen nur aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften oder Funktionsweise der Schulungsunterlagen nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung (Teilnahme an der Schulung) während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren (Art. 246a § 1 Abs. 3 EGBGB, § 356 Abs. 4 BGB). Eine solche Zustimmung erteilen Sie spätestens, indem Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in die Schulung einloggen beziehungsweise die Schulung beginnt.
Muster‑Widerrufsformular
(Für den Widerruf bitte dieses Formular ausfüllen und an uns zurückschicken.)
An
BioBeraCert GmbH
Siegburger Straße 517, 51105 Köln
E‑Mail: info@bioberacert.de
Telefon: +49221-89488111
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Teilnahme an der folgenden Schulung:
· Titel der Schulung: __________________________
· Schulungstermin: __________________________
· Ort bzw. Webinar: __________________________
· Anmeldedatum: __________________________
Name des Verbrauchers: __________________________
Anschrift des Verbrauchers: __________________________
Datum: __________________________
Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier): __________________________